Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt, bzw. dem entspricht, was netDesign24 und der Vertragspartner gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bereits bei Eingehen der Vereinbarung bedacht hätten.
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